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   BGH, 10.05.2023 - 4 StR 515/22   

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https://dejure.org/2023,12146
BGH, 10.05.2023 - 4 StR 515/22 (https://dejure.org/2023,12146)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2023 - 4 StR 515/22 (https://dejure.org/2023,12146)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - 4 StR 515/22 (https://dejure.org/2023,12146)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 239a StGB; § 239 StGB
    Erpresserischer Menschenraub (Zwei-Personen-Verhältnis; stabile Bemächtigungslage: eigenständige Bedeutung, Drucksituation für das Tatopfer, Hinausgehen über die in jeder mit Gewalt oder Drohung verbundenen Nötigungshandlung liegende Beherrschungssituation, funktionaler ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 239a Abs. 1 StGB, § 249, § 250 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB, § 239 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 358 StPO, § 239a Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Dienen der Fesselung eines Geschädigten als Nötigungsmittel des Raubes; Fassen des Tatentschlusses hinsichtlich Versuchs des erpresserischen Menschenraubs

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239a Abs. 1
    Dienen der Fesselung eines Geschädigten als Nötigungsmittel des Raubes; Fassen des Tatentschlusses hinsichtlich Versuchs des erpresserischen Menschenraubs

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 677
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 184/15

    Erpresserischer Menschenraub (Sichbemächtigen: stabile Bemächtigungslage;

    Auszug aus BGH, 10.05.2023 - 4 StR 515/22
    An dem erforderlichen funktionalen Zusammenhang fehlt es, wenn sich der Täter des Opfers durch Nötigungsmittel bemächtigt, die zugleich unmittelbar der beabsichtigten Erpressung dienen, wenn also Bemächtigungs- und Nötigungsmittel zusammenfallen (BGH, Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 184/15, NStZ-RR 2015, 336, 337).
  • BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens)

    Auszug aus BGH, 10.05.2023 - 4 StR 515/22
    Auch das Verschlechterungsverbot des § 358 StPO hindert die Ergänzung des Schuldspruchs um das tateinheitlich verwirklichte Delikt nach § 239 Abs. 1 StGB nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 371/22 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 23.01.2024 - 1 StR 189/23

    Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge

    Nachw. im vorangegangenen Senatsurteil vom 20. April 2021 - 1 StR 286/20 Rn. 24; zur einschränkenden Auslegung auch BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2022 - 3 StR 501/21 Rn. 6 und vom 10. Mai 2023 - 4 StR 515/22 Rn. 5 f. m.Anm. Kudlich/Schütz NStZ 2023, 677).
  • BGH, 21.06.2023 - 4 StR 506/22

    Zählfehler bei der Fassung des Schuldspruchs; Versäumnis der Festsetzung von

    § 265 StPO steht der Schuldspruchänderung nicht entgegen, weil sich der - geständige - Angeklagte nicht anders als geschehen hätte verteidigen können; auch das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert sie nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 4 StR 515/22 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 132/23

    Physische Herrschaftsgewalt über das Tatopfer und eine stabile Bemächtigungslage

    Dabei muss der stabilisierten Bemächtigungslage mit Blick auf die erstrebte Erpressung eine eigenständige Bedeutung zukommen, indem sich aus ihr eine Drucksituation für das Tatopfer ergibt, die über die in jeder mit Gewalt oder Drohungen verbundenen Nötigungshandlung liegende Beherrschungssituation hinausgeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2022 - 3 StR 501/21, NStZ 2023, 34; vom 10. Mai 2023 - 4 StR 515/22).
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